Gesetzgebung

Bund stellt auf e-Rechnung um

Rechnungen im Zusammenhang mit Leistungen an öffentliche Auftragnehmer müssen in Zukunft elektronisch abgewickelt werden. Dies sieht die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) vom 13.10.2017 vor. Die Verordnung gilt für alle Rechnungen über 1.000 € an öffentliche Auftraggeber des Bundes.

Insbesondere Bundesministerien müssen Auftragnehmern schon ab dem 27.11.2018 eine elektronische Rechnungslegung ermöglichen.

Für das BAAINBw und auch für das MArs gilt dies ab dem 27.11.2019.

Ab dem 27.11.2020 müssen dann Auftragnehmer sämtliche Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in elektronischer Form ausstellen und übermitteln.