Gesetzgebung

Neue Schwellenwerte ab 2020

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Die EU-Kommission hat die Anpassung der Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren angekündigt. Die für die Jahre 2020 und 2021 geltenden neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich im Dezember 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Mit folgender Anpassung ist ab dem 01.01.2020 zu rechnen:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 139.000 Euro (bisher 144.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich 428.000 Euro (bisher 443.000 Euro)
  • verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 428.000 Euro (bisher 443.000 Euro)
  • alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 214.000 Euro (bisher 221.000 Euro)
  • verteidigungs- und sicherheitsrelevante, Sektoren- sowie alle anderen Bauaufträge: 5.350.000 Euro (bisher 5.548.000 Euro)

Bemerkenswert ist, dass die Schwellenwerte zum ersten Mal seit dem Jahr 2010 wieder sinken werden.