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Sturmgewehr-Beschaffung – Die Tücke liegt erneut im Detail – Beitrag in E S & T 11/2020

Die Auswahl der Suhler Firma C.G. Haenel als Lieferant für das zukünftige Standard-Sturmgewehr der Bundeswehr und die wenige Wochen danach erfolgte Aufhebung dieser Entscheidung zeigen einmal mehr die rechtlichen Schwierigkeiten von Vergabeverfahren im Rüstungsbereich.

Dabei können mitunter kleine Details, wie etwa Bohrungen zum Abfließen von Wasser, von entscheidender Bedeutung sein.

Ein Beitrag in der Europäische Sicherheit & Technik 11/2020 von Lars Hoffmann mit Wortbeiträgen von Dr. Daniel Soudry.

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