Bloße Zusicherungen sind noch keine Selbstreinigung

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Unternehmen, die wegen Verfehlungen als vergaberechtlich unzuverlässig gelten, müssen von ihnen unternommene Selbstreinigungsmaßnahmen umfassend nachweisen. Anderenfalls kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie ihre Zuverlässigkeit wiedererlangt haben (§ 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GWB). Dies hat die VK Thüringen mit Beschluss vom 12.07.2017 (250-4003-5533/2017-E-016-EF) klargestellt. Das bedeutet, dass sie mit geeigneten Unterlagen belegen und dokumentieren müssen, welche […]