Bloße Zusicherungen sind noch keine Selbstreinigung
Unternehmen, die wegen Verfehlungen als vergaberechtlich unzuverlässig gelten, müssen von ihnen unternommene Selbstreinigungsmaßnahmen umfassend nachweisen. Anderenfalls kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie ihre Zuverlässigkeit wiedererlangt haben (§ 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GWB). Dies hat die VK Thüringen mit Beschluss vom 12.07.2017 (250-4003-5533/2017-E-016-EF) klargestellt. Das bedeutet, dass sie mit geeigneten Unterlagen belegen und dokumentieren müssen, welche […]