Neue Schwellenwerte ab 2024

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Die EU-Kommission hat turnusgemäß die Anpassung der Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren angekündigt. Die ab 2024 neu geltenden Schwellenwerte wurden durch vier Verordnungen vom 16.11.2023 festgelegt. Folgende Anpassungen gelten ab dem 01.01.2024: Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VO (EU) 2023/2495): Auftragsart Ab 01.01.2024 Bauleistungen 5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro) Liefer- und Dienstleistungsaufträge der oberen und obersten […]