„No-Spy-Erklärung“ ist unzulässiger Eignungsnachweis (VK Bund, 24.06.2014, VK 2-39/14)

Veröffentlicht Veröffentlicht in Gerichtsentscheidungen

Das Beschaffungsamt des BMI soll bei sicherheitsrelevanten Vergabeverfahren von Bietern seit Mai 2014 eine Eigenerklärung anfordern. Darin soll der jeweilige Bieter im Wesentlichen erklären, keine rechtliche Verpflichtung zur Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden anderer Staaten zu haben. Dies betrifft vor allem US-amerikanische Unternehmen und ihre deutschen Tochtergesellschaften, auf die der „USA Patriot Act“ Anwendung findet. Hiernach sind […]