Möglichkeit zur Vor-Ort-Einsichtnahme in Vergabeunterlagen reicht nicht aus (OLG Düsseldorf, 13.11.2013, VII-Verg 19/13)
Öffentliche Auftraggeber müssen Bietern sämtliche auftragsbezogenen Vergabeunterlagen von Beginn an zur Verfügung stellen. Behält ein Auftraggeber Teile der Vergabeunterlagen bei sich, reicht dies für eine Bekanntgabe der Vergabeunterlagen nicht aus, selbst wenn er den Bietern gestattet, diese Unterlagen vor Ort einzusehen. Dies hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (13.11.2013, VII-Verg 19/13) klargestellt. Umfassende Information über […]