Neue Schwellenwerte ab 2016 – EU-Verordnung in Kraft getreten

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Die EU-Verordnung 2015/2340 vom 15.12.2015 wurde am 16.12.2015 im EU-Amtsblatt (L 330/14) veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Hiernach gelten ab 01.01.2016 folgende Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren: verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 418.000 Euro (bisher 414.000 Euro) verteidigungs- und sicherheitsrelevante Bauaufträge: 5.225.000 Euro (bisher 5.186.000 Euro).