VK Bund: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr muss Richtlinie 2009/81/EG auch vor Umsetzung beachten – Vergabeblog vom 23.04.2013

Veröffentlicht Veröffentlicht in Veröffentlichungen

Verteidigungs- oder sicherheitsrelevante Vergabeverfahren, die nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2009/81/EG, aber vor deren Umsetzung ins deutsche Recht begonnen wurden, sind europaweit auszuschreiben. Dabei ist das geltende Vergaberecht richtlinienkonform auszulegen (1. VK Bund, Beschluss vom 20.12.2012, VK 1-130/12). Die Veröffentlichung finden Sie hier.