Gesetzgebung

Neue Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat den Entwurf einer Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) vorgelegt.

Zweistufige Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG

Zusammen mit den zum 14.12.2011 in Kraft getretenen Änderungen des GWB (vgl. Blog vom 09.12.2011) setzt die VSVgV die Richtlinie 2009/81/EG in nationales Recht um. Die Umsetzungsfrist lief bereits am 21.08.2011 ab.

Wesentliche Neuerungen

Das Vergaberecht wird strenger: Künftig werden die Ausnahmetatbestände des GWB für Verteidigung und Sicherheit eingeschränkt und der Rechtsschutz für Bieter gestärkt. Kernpunkte sind der Wegfall des offenen Verfahrens, die mögliche Verpflichtung der Bieter zur besonderen Geheimhaltung und die Zulassung bereichsspezifischer Zuschlagskriterien (bspw. „Versorgungssicherheit“ oder „Einsatzeigenschaften“).

Nach einer Anhörung will das Bundeskabinett im Mai über den Entwurf entscheiden. Dem Bundesrat soll er am 15.06.2012 vorgelegt werden. Bis zur endgültigen Umsetzung gilt die Richtlinie unter bestimmten Umständen unmittelbar zugunsten von Bietern.

Lesen Sie hierzu auch die Vergabeblogs von Dr. Daniel Soudry, LL.M. vom 23.04.2013 und vom 22.08.2011.