Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur Anpassung der Schwellenwerte vorgelegt. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre in Abhängigkeit von der Entwicklung des Euro-Kurses neu berechnet. Danach sollen die Wertgrenzen, ab denen Aufträge europaweit auszuschreiben sind, zum 01.01.2014 wie folgt angepasst werden:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 134.000 Euro (bisher 130.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 414.000 Euro (bisher 400.000 Euro)
- verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 Euro (bisher 400.000 Euro)
- alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 Euro (bisher 200.000 Euro)
- Bauaufträge: 5.186.000 Euro (bisher 5.000.000 Euro)
Leichte Erhöung der Schwellenwerte
Nachdem die Wertgrenzen zuletzt gesunken sind, sollen sie nun also wieder angehoben werden. Für die Praxis bedeutet dies, dass Auftraggeber etwas weniger Aufträge in europaweiten Verfahren vergeben müssen. Zwar haben Bieter bei EU-weiten Verfahren Zugang zu den Vergabekammern und -senaten. Auch bei nationalen Verfahren können sie aber auf dem Zivilrechtsweg gegen Vergaberechtsverstöße vorgehen.