Die EU-Verordnung 1336/2013 vom 13.12.2013 wurde am 14.12.2013 im EU-Amtsblatt (L 335/17) veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Hiernach gelten ab 01.01.2014 folgende Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 134.000 Euro (bisher 130.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 414.000 Euro (bisher 400.000 Euro)
- verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 Euro (bisher 400.000 Euro)
- alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 Euro (bisher 200.000 Euro)
- Bauaufträge: 5.186.000 Euro (bisher 5.000.000 Euro).
Die Schwellenwerte wurde nach einer Senkung wieder leicht angehoben.