Gesetzgebung

Neue Schwellenwerte ab 2014 – EU-Verordnung in Kraft getreten

Die EU-Verordnung 1336/2013 vom 13.12.2013 wurde am 14.12.2013 im EU-Amtsblatt (L 335/17) veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Hiernach gelten ab 01.01.2014 folgende Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 134.000 Euro (bisher 130.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 414.000 Euro (bisher 400.000 Euro)
  • verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 Euro (bisher 400.000 Euro)
  • alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 Euro (bisher 200.000 Euro)
  • Bauaufträge: 5.186.000 Euro (bisher 5.000.000 Euro).

Die Schwellenwerte wurde nach einer Senkung wieder leicht angehoben.