Nicht jede Bundeswehrausschreibung ist ein VS-Auftrag (VK Bund, 17.02.2014, VK 1-2/14)
Die VSVgV ist nur auf Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit anwendbar. Entscheidendes Kriterium ist der Auftragsgegenstand und nicht, wer der öffentliche Auftraggeber ist. Die Bundeswehr schrieb den Auf- und Abbau von Ständen auf Publikums- und Verbrauchermessen nach den Vorschriften der VOL/A aus. Dort sollten sich Besucher über Karrieremöglichkeiten informieren. Ein unterlegener Bieter machte […]