Die EU hat sich auf eine Novelle der Anti-Folter-Verordnung (VO (EG) Nr. 1236/2005) verständigt. Die bereits aus dem Jahr 2005 stammende Verordnung verbietet den Handel mit Gütern, die ausschließlich für Folter oder zur Vollstreckung von Todesurteilen eingesetzt werden. Für die Ausfuhr von Sicherheitsgütern (Teaser, Pfefferspray, Schlagstöcke) ist eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.
Neu ist, dass die Liste der betroffenen Produkte künftig im Dringlichkeitsverfahren ergänzt werden kann. Bestehen aktuelle Erkenntnisse darüber, dass Produkte zur Folter eingesetzt werden sollen, können sie von der EU-Kommission im Eilverfahren auf die Liste gesetzt werden. Weitere Änderung: Die Liste enthält erstmals auch sogenannte „Dual-Use“-Produkte aus dem Pharmabereich. Das sind Medikamente, die sowohl medizinisch als auch missbräuchlich verwendet werden können, etwa Narkosemittel. In Zukunft wird auch die Werbung für solche Produkte verboten sein.
Da sich Rat und Parlament bereits im Vorfeld auf den Inhalt der Überarbeitung verständigt haben, steht dem für 2017 geplanten Inkrafttreten praktisch nichts mehr im Weg.