Gerichtsentscheidungen

EuGH zur Vergabe militärisch-ziviler Mischaufträge (Urteil vom 18.12.2025, Rs. C-769/23)

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Der EuGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein italienischer Auftraggeber einen gemischt militärisch-zivilen Auftrag zu vergeben hatte.

Ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag kann auch verteidigungs- und sicherheitsspezifisch sein, wenn er keine Militärausrüstung enthält. Ausreichend ist, dass die Dienstleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Militärausrüstung stehen. Für den Frachtumschlag und die Frachtlagerung von Munition und Sprengstoffen hat der EuGH dies bejaht.

Enthält der Auftrag daneben auch rein zivile Leistungen, stellt sich die Frage, ob er insgesamt nach den militärischen (Richtlinie 2009/81/EG) oder den zivilen Vorschriften (Richtlinie 2014/24/EU) vergeben werden muss. Dazu weichen die Regelungen über Mischaufträge in beiden Richtlinien voneinander. Der EuGH hat klargestellt: Die Regelungen in der zivilen Richtlinie sind jünger und detaillierter. Sie haben in diesen Fällen Vorrang. Danach wird differenziert:

Sind die verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen und zivilen Teile eines Auftrags objektiv nicht trennbar, darf der Auftrag insgesamt ohne Anwendung der Richtlinie(n) vergeben werden, sofern Art. 346 AEUV (ex. Art. 296 EGV) berührt ist. Im Übrigen darf er nach den verteidigungsspezifischen Regeln vergeben werden.

Sind die verteidiungs- oder sicherheitsspezifischen und zivilen Teile eines Auftrags dagegen objektiv trennbar, darf der Auftraggeber zwei getrennte Aufträge nach den dann jeweils geltenden Bestimmungen – militärisch oder zivil – vergeben.

Er muss dies aber nicht tun und kann stattdessen auch einen Mischauftrag vergeben. Dann gilt:

Will der Auftraggeber den Auftrag nach den verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Regeln vergeben, muss das “aus objektiven Gründen gerechfertigt” sein. Soll der Auftrag insgesamt nach den zivilen Bestimmungen vergeben werden, bedarf es dieser Rechtfertigung nicht. Nie darf ein Auftrag aus objektive trennbaren Leistungen als Gesamtauftrag vergeben werden, wenn die Gesamtvergabe zum Ziel hat, eine der beiden Richtlinien zu umgehen.