Mit der Verordnung (EU) 2025/1106 führt die EU das “SAFE”-Instrument (Security Action for Europe) ein. Es sieht einen Finanzierungsrahmen von bis zu 150 Milliarden Euro für Projekte im Bereich der Verteidigung vor.
Die Verordnung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
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Förderung gemeinsamer Beschaffungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten
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Unterstützung europäischer Wertschöpfungsketten im Verteidigungsbereich
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Verringerung der Abhängigkeit von Drittländern in sicherheitsrelevanten Sektoren
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Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten in Krisenlagen.
Anträge können ausschließlich Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission stellen. Anträge können dabei von einzelnen Mitgliedstaaten gestellt werden.
Gemeinsame Beschaffung
Möglich ist auch eine “gemeinsame Beschaffung”. Dabei stellt der Mitegliedstaat den Antrag gemeinsam mit
- einem weiterem Mitgliedstaat
- einem dem EWR angehörigen EFTA oder
- der Ukraine.
Wird ein Antrag genehmigt, werden die Mittel in Form langfristiger Darlehen zu festgelegten Konditionen bereitgestellt.
Ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung (mindestens 65 %) muss dabei in der EU oder in assoziierten Staaten erfolgen.
Die Mitgliedstaaten müssen ihre Anträge bis zum 30.11.2025 einreichen.
Chancen für Unternehmen
Unternehmen sind zwar selbst nicht antragsberechtigt, können jedoch mittelbar beteiligt werden, indem sie als Lieferanten oder Partner in einen SAFE-Antrag aufgenommen werden. Auch dual-use-fähige Produkte können im Rahmen solcher Projekte relevant sein.
Unter bestimmten Bedingungen können auch Unternehmen aus Drittstaaten eingebunden werden. Das können beitretende Länder, potenzielle Bewerberländer und andere Bewerberländer als die Ukraine sowie sonstige Drittstaaten sein.
Erforderlich ist aber, dass der betreffende Staat eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft (nicht verbindliches Instrument) mit der EU eingegangen ist und eine internationale Übereinkunft schließt, in der bestimmte Vorgaben gemacht werden, mit denen die EU-Interessen geschützt werden.