Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers genügt für Nachweis der Auskömmlichkeit (OLG Düsseldorf, 11.07.2018, Verg 19/18)
Erscheint ein Angebot ungewöhnlich niedrig, ist der öffentliche Auftraggeber nach § 60 Abs. 1 VgV zur Prüfung der Auskömmlichkeit verpflichtet. Legt ein Bieter das Testat eines Wirtschaftsprüfers vor, das die Auskömmlichkeit seines Angebots bestätigt, darf sich der öffentliche Auftraggeber hierauf verlassen. Das gilt nach Ansicht des Vergabesenats auch dann, wenn der Prüfbericht nicht bis ins […]