Verhandlungsverfahren: Zuschlag ohne Verhandlungen zulässig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2015, VII-Verg 39/14)
Der öffentliche Auftraggeber darf nur dann ein Verhandlungsverfahren wählen, wenn hierfür dringende Gründe vorliegen. Diese Gründe darf er nicht selbst schaffen, indem er den Vertragsbeginn vorzieht, ohne dafür nachprüfbare Gründe zu haben. Besteht die Möglichkeit, den Vertrag in einem offenen Verfahren mit Regelfristen zu schließen, ist der Rückgriff auf ein Verhandlungsverfahren ausgeschlossen. In seiner Entscheidung […]