Projektantenproblematik: Wettbewerbsvorteile eines vorbefassten Unternehmens sind auszugleichen (OLG Düsseldorf, 13.05.2024, Verg 33/23)
Auch Unternehmen, die den Auftraggeber im Vorfeld eines Vergabeverfahrens beraten oder unterstützt haben, dürfen grundsätzlich an dem eigentlichen Verfahren teilnehmen. Gerade bei Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsaufträgen ist das keine Seltenheit. Wenn ein solches Unternehmen (sog. “Projektant”) aber Informationsvorsprünge aus seiner Vorbefassung erhält oder das Verfahren in seinem Sinne beeinflusst, ist der Wettbewerb beeinträchtigt. Vorsprünge […]