Das Beschaffungsvorhaben „Neues Sturmgewehr” ist um ein Kapitel reicher. Am 10. Juni 2021 beschloss die Vergabekammer des Bundes (Az. VK 1-34/21), dass die Entscheidung, den Zuschlag auf das Angebot von Heckler & Koch erteilen zu wollen, vergaberechtlich nicht zu beanstanden ist. Über die Begründung der Vergabekammer lässt sich trefflich streiten. Und so sind Kenner des wiederholt als untergeordnet kritisieren Beschaffungsvorhabens kaum überrascht, dass der unterlegene Bieter C.G. Haenel gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde beim Vergabesenat des OLG Düsseldorf eingelegt hat.
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