Die EU-Verordnung 2015/2340 vom 15.12.2015 wurde am 16.12.2015 im EU-Amtsblatt (L 330/14) veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Hiernach gelten ab 01.01.2016 folgende Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren:
- verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 418.000 Euro (bisher 414.000 Euro)
- verteidigungs- und sicherheitsrelevante Bauaufträge: 5.225.000 Euro (bisher 5.186.000 Euro).