Die Europäische Kommission hat ihren Umsetzungsbericht zur Richtlinie 2009/81/EG für die Vergabe verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Aufträge vorgelegt. Darin bewertet sie, welche Effekte die Richtlinie auf den europäischen Markt für Verteidigungsgüter hatte, insbesondere hinsichtlich Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung, und wie sie sich auf die europäische verteidigungstechnologische und -industrielle Basis auswirkte.
Im Vorfeld waren Auftraggeber, Bieter, Auftragnehmer sowie interessierte Kreise im Rahmen von Konsultationen aufgerufen, ihre Anwendungserfahrungen mit der Richtlinie sowie Verbesserungsvorschläge mitzuteilen, siehe hierzu unseren Blogbeitrag vom 24.06.2016.
Ziele nur teilweise erreicht
Die EU-Kommission kam zum Ergebnis, dass insbesondere in den zentralen Bereichen Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung Verbesserungen verzeichnet werden konnten. Das Volumen der VS-Aufträge in der EU hat sich seit Inkrafttreten der Richtlinie 2009/81/EG mehr als verdoppelt. Insbesondere komplexe Verteidigungssysteme werden jedoch noch sehr häufig an der Richtlinie vorbei vergeben.
Nur sehr geringe Auswirkungen hatte die Richtlinie auf die Zahl grenzüberschreitender Auftragsvergaben: Sie stagnierte bei ca. 10 %. Wenig Veränderungen gab es auch bei den von der EU-Kommission für bedenklich gehaltenen Kompensationsgeschäften. Immer noch verlangen die Mitgliedstaaten von den Bietern Zusatzleistungen neben der eigentlichen Auftragserfüllung.
Mögliche Effekte der Richtlinie auf die europäische verteidigungstechnologische und industrielle Basis lassen sich in dem kurzen Zeitraum noch nicht feststellen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben unverändert Schwierigkeiten, Zuschläge auf VS-Aufträge zu erhalten.
Wenig Änderungswünsche
Während die Vergabestellen sich mit der Durchführung der Richtlinie weitgehend zufrieden zeigten, kritisierten Unternehmen vor allem die gestiegenen Kosten der Teilnahme an Vergabeverfahren.
Wie geht es weiter?
Die EU-Kommission hält weitere Fortschritte bei der einheitlichen Anwendung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten für dringend notwendig, um ihre Wirksamkeit zu verbessern. Hierzu wird sie in einem ersten Schritt Orientierungshilfen bekanntmachen.
Die Konsultationen haben sich bewährt und sollen vertieft werden. Schwerwiegende Richtlinienverstöße sollen künftig zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen.
Um weitere Anlaufschwierigkeiten zu vermeiden, verzichtet die EU-Kommission auf Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie. Eine Angleichung der Richtlinie 2009/81/EG an die neuen zivilen Richtlinien ist deshalb vorerst nicht in Sicht.