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OLG Düsseldorf nimmt erstmals zur Verteidigungs- und Sicherheitsrichtlinie Stellung (Beschluss v. 08.06.2011 – VII-Verg 49/11) – Vergabeblog vom 22.08.2011

Am 21.08.2011 lief die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen ab. Erstmals hat sich kürzlich auch das OLG Düsseldorf mit der Richtlinie befasst. Der Beschluss vom 08.06.2011 enthält interessante Ausführungen zur Reichweite von § 100 Abs. 2 lit. d) GWB, zum Verhältnis des GWB zu der Richtlinie und zur Rechtmäßigkeit des § 115 Abs. 4 GWB.

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