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Bundesregierung aktualisiert Liste verteidigungs- und sicherheitsindustrieller Schlüsseltechnologien

Am 12.02.2020 hat sich das Bundeskabinett auf ein neues Strategiepapier zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland geeinigt. Dabei wurde auch die Liste verteidigungs- und sicherheitsindustrieller Schlüsseltechnologien erweitert. Das von BMVI, BMVg, BMI, AA und BMBF gemeinsam erarbeitete Dokument ersetzt die bisherigen Strategiepapiere zur Verteidigungsindustrie aus dem Jahr 2015 und zur zivilen Sicherheitsindustrie aus dem Jahr 2016.

Neue nationale Schlüsseltechnologien

Was bereits im Koalitionsvertrag anklang und zunächst kontrovers diskutiert wurde, wurde nun beschlossen: Künftig zählt neben dem U-Boot-Bau ausdrücklich auch der Bau von Überwasserschiffen der Marine zu den nationalen Schlüsseltechnologien. Ebenfalls neu in die Liste aufgenommen wurden:

  • die elektronische Kampfführung (EloKa)
  • sicherheitsrelevante IT- und Kommunikationsanlagen und
  • Künstliche Intelligenz (KI).

 

 

Das neue Strategiepapier steht in Zusammenhang mit dem Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im VS-Bereich, dem der Bundesrat am 14.02.2020 zustimmen soll. Danach sollen Aufträge über verteidigungs- und sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien künftig deutlich einfacher und schneller vergeben werden können.

Wie bisher benennt das Strategiepapier vom 12.02.2020 zudem weitere, weniger kritische Schlüsseltechnologien. Diese sollen entweder im Verbund mit den europäischen Partnern oder unter Rückgriff auf global verfügbare Lösungen entwickelt bzw. beschafft werden.

 Folgen der Aktualisierung des Strategiepapiers für die Praxis

Was bedeuten die Änderungen für die Praxis? Wir klären die wichtigsten Fragen:

1. Welche Technologien fallen im konkreten Fall unter das neue Strategiepapier?

Hier offenbart das Strategiepapier einige Unschärfen: Begriffe wie “Schutz”, “Künstliche Intelligenz” oder “Flugkörper” (Drohnen?) sind nicht selbsterklärend und umfassen zunächst eine Vielzahl denkbarer Lösungen und Technologien. Unklar bleibt auch, wie mit Zusatzausrüstung zu verfahren ist, die selbst nicht unter eine der genannten Schlüsseltechnologien fällt, ihr aber unmittelbar “dient”.

2. Was bedeutet die Einordnung des Überwasserschiffbaus als nationale Schlüsseltechnologie?

Mit der Einordnung als nationale Schlüsseltechnologie erfährt der Marineschiffbau eine Aufwertung in die höchste Klasse der Schlüsseltechnologien. Diese sollen ausdrücklich national vorgehalten werden, um eine Abhängigkeit von anderen (Dritt-)Staaten zu verhindern.

Bemerkenswert ist eine Änderung der Formulierung: Während das Strategiepapier aus dem Jahr 2015 allgemein “Unter-/Überwassereinheiten” nennt, verwendet das neue Papier nun den Oberbegriff “Marineschiffbau”. Ob mit dem Klammerzusatz, der sich auf “Über-/Unterwasserplattformen” bezieht, eine Einschränkung verbunden sein soll, wird sich in der Anwendungspraxis noch zeigen müssen.

3. Wie soll der Erhalt nationaler Schlüsseltechnologien erreicht werden?

Als Instrumente zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie nennt das Strategiepapier folgende fünf Maßnahmen:

  • die Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation
  • die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion
  • die Optimierung des Beschaffungswesens
  • das politische Flankieren und die verantwortungsvolle Kontrolle von Exporten und
  • den Schutz von Sicherheitsinteressen.

4. Welche Auswirkungen hat das Strategiepapier auf Vergabeverfahren?

Das Strategiepapier vom 12.02.2020 steht in engem Zusammenhang mit dem Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im VS-Bereich, das der Bundesrat voraussichtlich am 14.02.2020 verabschieden wird. Hiernach sollen öffentliche Auftraggeber künftig die Möglichkeit haben, von einem Vergabeverfahren abzusehen, wenn die Beschaffung verteidigungs- oder sicherheitsindustrieller Lösungen betroffen ist und es die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik erfordern.

Norbert Brackmann, Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, stellt aber auch klar: Die Neuregelungen sollen keinen Automatismus enthalten. Vielmehr müssen öffentliche Auftraggeber – im Einklang mit den strengen Vorgaben des EuGH – für jeden Einzelfall gesondert prüfen, ob die Voraussetzungen einer beschleunigten bzw. vereinfachten Auftragsvergabe vorliegen.

Ungeklärt ist bislang, ob im Falle einer Berufung auf eine nationale Schlüsseltechnologie zumindest noch ein innerstaatlicher Wettbewerb durchzuführen ist. Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird man das jedenfalls dann fordern müssen, wenn mehrere nationale Anbieter den Beschaffungsbedarf bedienen könnten.

Unklar ist auch, ob und in welchem Umfang unterlegene Bieter eine gerichtliche Prüfung erreichen können. Denn wenn das Vergaberecht aufgrund der Berufung auf eine Ausnahme nicht anwendbar ist, dann ist auch der Gang vor die Vergabekammern und -senate versperrt.

5. Hat das Strategiepapier Auswirkungen auf das Vergabeverfahren “MKS180”?

Das kurz vor dem Abschluss stehende Vergabeverfahren über den Bau des Mehrzweckkampfschiffs MKS180 soll nach dem ausdrücklichen Willen des BMVg nicht mehr von den Änderungen betroffen sein, da die Auswahlentscheidung bereits getroffen wurde. Allerdings muss der Haushaltsausschuss des Bundestags dem Vertragsschluss noch zustimmen (“25 Mio.-Vorlage”). Es ist also nicht ausgeschlossen, dass die geplante Auftragsvergabe noch am Parlament scheitert.

Zum Strategiepapier vom 12.02.2020 geht es hier.