Begrenzung auf drei Referenzen ist unzulässig (VK Bund, 03.06.2013, VK 2-31/13)
Öffentliche Auftraggeber dürfen die Anzahl der nachzuweisenden Referenzen nicht auf drei Aufträge begrenzen. Andernfalls verstoßen sie gegen den Wettbewerbsgrundsatz des § 97 Abs. 1 GWB. Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb die Vergabe von Antiviren-Softwarelizenzen sowie Beratungs- und Schulungsdienstleistungen im nichtoffenen Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus. Weil die Antiviren-Software auch auf behördliche Verschlusssachen zugreifen sollte, fand die […]