EU novelliert Anti-Folter-Verordnung
Die EU hat sich auf eine Novelle der Anti-Folter-Verordnung (VO (EG) Nr. 1236/2005) verständigt. Die bereits aus dem Jahr 2005 stammende Verordnung verbietet den Handel mit Gütern, die ausschließlich für Folter oder zur Vollstreckung von Todesurteilen eingesetzt werden. Für die Ausfuhr von Sicherheitsgütern (Teaser, Pfefferspray, Schlagstöcke) ist eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. Neu ist, dass die Liste […]